Neuerungen bei CO2-Bepreisung und NoVa 2024
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO2 je Kilometer emittieren. Damit kommt es bei sämtlichen reinen Benzinern und Diesel-Pkw – egal ob Klein- oder Sportwagen – zu einer Erhöhung.
Lediglich einzelne Hybride, vor allem aber Plug-In Hybride, emittieren weniger und werden damit nicht teurer. Dasselbe gilt auch für Elektroautos, für die weiterhin gar keine NoVA zu bezahlen ist.
Teurer wird es auch für Klein-Lkw, Quads und Motorräder: Bei Klein-Lkw gibt es jährliche Anpassungen, wenn auch erst ab höheren Emissionswerten als bei Pkw.
Auch heuer gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2023 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2023, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2024 geliefert wird.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.