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Das BMF hat folgende Änderungen für Arbeitnehmer:innen mit einem E-Dienstwagen festgelegt:
Verrechnung mit dem in der SBWV vom 30.12.2022 veröffentlichten Durchschnittspreis für Strom in Höhe von 22,247 Cent/kWh.
Steuerfreier Ersatz in der Höhe von € 30,- pro Monat durch den Dienstgeber.
Freiwillige Vergütung durch den Dienstgeber bis max. 2.000 EUR sachbezugsfrei.