Änderung der Sachbezugswerteverordnung für E-Dienstwagen

Das BMF hat folgende Änderungen für Arbeitnehmer:innen mit einem E-Dienstwagen festgelegt:

E-Auto an Ladestation
Ladeeinrichtungen mit exakter Trennung

Verrechnung mit dem in der SBWV vom 30.12.2022 veröffentlichten Durchschnittspreis für Strom in Höhe von 22,247 Cent/kWh.

Ladeeinrichtungen ohne Ausweis der Bezugsmenge

Steuerfreier Ersatz in der Höhe von € 30,- pro Monat durch den Dienstgeber.

Kostenersatz für Anschaffung einer Ladeeinrichtung

Freiwillige Vergütung durch den Dienstgeber bis max. 2.000 EUR sachbezugsfrei.